Wolfsgrund 20, 09619 Dorfchemnitz, Sachsen
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AGB für Privat- und Firmenevents

  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wolfsgrunder Festhof GmbH
    für Veranstaltungen in unserer Eventlocation

  • 1 Vertragsvereinbarung
  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt der mit der Wolfsgrunder Festhof GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung. Ein Vertrag kommt zwischen der Wolfsgrunder Festhof GmbH und dem Kunden durch Annahme eines Angebots (auf Basis einer schriftlichen Aufstellung /eines schriftlichen Angebots oder einer Mappe bzw. Preisliste) entweder in schriftlicher oder auch in mündlicher Form zustande. Eine Rückbestätigung durch die Wolfsgrunder Festhof GmbH in Form einer Auftragsbestätigung oder eines Buchungsvertrages ist nicht zwingend.
    Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende, von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Wolfsgrunder Festhof GmbH nicht an, es sei denn, die Wolfsgrunder Festhof GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Wolfsgrunder Festhof GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
    Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Wolfsgrunder Festhof GmbH.
    Die Wolfsgrunder Festhof GmbH kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
    Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen der Wolfsgrunder Festhof GmbH beinhalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Wolfsgrunder Festhof GmbH.
    Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 01:00 Uhr, hinausgehen, kann die Wolfsgrunder Festhof GmbH zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal berechnen.
    Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr.

  • 2 Zahlungsart
    Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten, die durch den Kunden, im Auftrag oder auf Bitten des Kunden, seiner Gäste, Vertreter oder Angestellten und Gehilfen für irgendwelche Waren oder Dienstleistungen verursacht wurden, zu übernehmen.
    Der Kunde ist verpflichtet, sofern nicht anders vereinbart, nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 100,00€ zu leisten.
    Nach Abschluss der Veranstaltung erhält der Kunde die Schlussrechnung. Der ausgewiesene Gesamtbetrag ist ab Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zu bezahlen.
    Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto der Wolfsgrunder Festhof GmbH zu leisten. Bezahlungen außer Bargeld und Überweisung nach Rechnungsstellung werden nicht akzeptiert.
    Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Wolfsgrunder Festhof GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.

  • 3 Haftung
    Die Wolfsgrunder Festhof GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Wolfsgrunder Festhof GmbH auftreten, so wird sich die Wolfsgrunder Festhof GmbH auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Vorbehaltlich einer Haftung der Wolfsgrunder Festhof GmbH aus §§ 701 ff. BGB (Erbringung von Sachen bei Gastwirten) haftet die Wolfsgrunder Festhof GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    Ist die Wolfsgrunder Festhof GmbH an der Erbringung seiner Leistung durch höhere Gewalt (einschließlich Brand, Streik, Krieg, Unwetter) oder andere durch den Wolfsgrunder Festhof GmbH nicht zu vertretene Ereignisse gehindert oder ist absehbar, dass eine Hinderung eintritt, so sind die Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht in diesen Fällen, kein Schadenersatzanspruch, gleich aus welchem Rechtsgrunde, zu.
    Der Kunde haftet der Wolfsgrunder Festhof GmbH gegenüber für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden, seiner Gäste, Mitarbeiter, Vertreter oder Gehilfen versursacht werden.
    Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Wolfsgrunder Festhof GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der gebuchten Leistung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Wolfsgrunder Festhof GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder Ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen innerhalb des Rantastic außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Wolfsgrunder Festhof GmbH und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht unverzüglich nach Ende der Veranstaltung entfernt werden, erfolgt eine Lagerung im Rantastic, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, berechnet wird. Zurückgelassener Abfall kann auf Kosten des Kunden von der Wolfsgrunder Festhof GmbH entsorgt werden.
    Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
    Die Wolfsgrunder Festhof GmbH behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen und dem Kunden die Anzahlung zurückzuzahlen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass sich die geplante Veranstaltung nachteilig auf den Betrieb der Wolfsgrunder Festhof GmbH auswirkt oder die anderen Gäste dadurch belästigt werden. Bei berechtigter Absage stehen dem Kunden keine weiteren Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu.
    Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem zum Haus gehörenden Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Wolfsgrunder Festhof GmbH. Die Location haftet nur gemäß den Regelungen des Mietrechts und nur für unmittelbare und vorhersehbare Schäden am Fahrzeug und Zubehör. Der Schaden muss unverzüglich, spätestens jedoch beim Verlassen des Grundstücks, gegenüber der Wolfsgrunder Festhof GmbH geltend gemacht werden.
  • Schäden, die auf dem der Wolfsgrunder Festhof GmbH zur Nutzung genehmigten P+R Parkplatz und auch auf der hinter dem P+R Parkplatz angelegten Zusatzparkplatz entstehen, sind von jeglichen Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Die Nutzung erfolgt dort auf eigene Gefahr. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere die GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Feuerwerke dürfen nur mit behördlicher Genehmigung abgebrannt werden.

  • 4 Stornierungen/Stornierungskosten
    Jede Art der Stornierung/des Rücktritts muss in schriftlicher Form erfolgen. Er ist nur zulässig, wenn sich aus diesem Vertrag oder aus anwendbarem Recht ein Rücktrittsrecht ergibt. Ein Teilrücktritt des Kunden ist möglich sowohl hinsichtlich der einzelnen Leistungsarten als auch hinsichtlich der Teilnehmerzahl.
    Im Falle der Stornierung/des Rücktritts des Kunden ist der Kunde verpflichtet den folgenden prozentualen Anteil der von ihm bestellten Leistungen wie z.B. Räume/Tagungspauschalen/gastronomische Leistungen etc. zu tragen, soweit er nicht einen geringeren Schaden der Wolfsgrunder Festhof GmbH nachweisen kann, bzw. die Wolfsgrunder Festhof GmbH in der Lage ist die vom Kunden bestellten Leistungen an einen Dritten weiterzuverkaufen.
  • Für die Berechnung der vom Kunden zu bezahlenden Leistung wird der zu erwartende Gesamtumsatz aus dem der Buchung zugrundeliegenden letztem Angebot / Veranstaltungsvertrag herangezogen.
  • Bis 270 Tage vor der Veranstaltung : 15% des zu erwartenden Gesamtumsatzes
  • Bis 180 Tage vor der Veranstaltung : 40% des zu erwartenden Gesamtumsatzes
  • Bis   90 Tage vor der Veranstaltung : 50% des zu erwartenden Gesamtumsatzes
  • Bis  60 Tage vor der Veranstaltung : 60% des zu erwartenden Gesamtumsatzes
  • Bis  30 Tage vor der Veranstaltung : 75% des zu erwartenden Gesamtumsatzes
  • Bis   7 Tage vor der Veranstaltung :   90% des zu erwartenden Gesamtumsatzes
  • Am Tag der Veranstaltung : 100% des zu erwartenden Gesamtumsatzes
  • Eventuell entstehende Stornierungskosten extern gebuchter Dienstleister sind grundsätzlich zu 100% zu bezahlen, unabhängig davon wann die Stornierung/der Rücktritt erfolgt.
  • Bei einem Weiterverkauf einer stornierten Leistung an einen Dritten fällt für den stornierenden Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Gesamtumsatzes, höchstens 2.500€  an.
  • Die Bezahlung der Stornierungs-/Rücktrittsentschädigung hat nach Rechnungslegung sofort/ längstens innerhalb von 7 Tagen an die Wolfsgrunder Festhof GmbH zu erfolgen.
  • Die Wolfsgrunder Festhof GmbH verpflichtet sich bei Weiterverkauf der stornierten Leistung an einen Dritten, die bereits bezahlte Entschädigung abzüglich der Bearbeitungsgebühr sofort/ längstens innerhalb von 7 Tagen nach der Bezahlung des Dritten an den Kunden zurückzuerstatten.
    Veranstaltungen (Tagungen, Festlichkeiten) können vom Kunden nur storniert werden, wenn gleichzeitig auch die gebuchten Räumlichkeiten storniert werden. Eine isolierte Stornierung der Veranstaltung oder erweiterter Location Nutzung ist unzulässig.
    Sollte der vertraglich vereinbarte Termin für die Vorauszahlung durch den Kunden um mehr als fünf Tage überschritten werden, ist die Wolfsgrunder Festhof GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall ist die Wolfsgrunder Festhof GmbH berechtigt, die vorstehend unter § 4, 2 für den Fall der Stornierung des Vertrages berechneten Kosten  Stornokosten) als Schadenersatz unter den dort genannten Voraussetzungen geltend zu machen.

  • 5 Teilnehmerzahl
    Die vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahlen werden der Wolfsgrunder Festhof GmbH garantiert und können um höchstens 10 % unterschritten werden, sofern der Kunde die Unterschreitung bis spätestens sieben Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin schriftlich mitteilt. Bei später mitgeteilten oder nicht angekündigten Unterschreitungen der vereinbarten Teilnehmerzahl schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung für die garantierte Teilnehmerzahl. Dies gilt nicht, sollte eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart sein. In diesem Fall wird nur die Vergütung für die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl zur Zahlung fällig.
    Bei Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl wird die Vergütung für die Tagespauschale unter Zugrundelegung der tatsächlichen Teilnehmerzahl berechnet. Überschreitungen der vereinbarten Teilnehmerzahl – im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten – sind der Wolfsgrunder Festhof GmbH vorab mitzuteilen und bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Wolfsgrunder Festhof GmbH.

  • 6 Datenschutz
    Wir gewährleisten bei der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur für den betrieblichen Zweck innerhalb der Wolfsgrunder Festhof GmbH erfolgt.
    Wir behalten uns vor, gegebenenfalls Ihre personenbezogenen Daten (natürliche und juristische Personen) beim Inkasso-/Wirtschaftsunternehmen für den Bereich der Bonitätsprüfung zu erfragen.

  • 7 Sonstiges
    Soweit der Kunde im Rahmen seiner kaufmännischen Tätigkeit bei Abschluss von Vereinbarungen handelt, gilt als Erfüllungsort und als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort der Wolfsgrunder Festhof GmbH als vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
    Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages –einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf der Empfehlung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) e.V.

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern (oder Ferienwohnungen) zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebes.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  • 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Das heißt, dass bereits mit der telefonischen Bestellung des Kunden und der mündlichen Bestätigung der Buchung durch den Beherbergungsbetrieb ein Beherbergungsvertrag abgeschlossen wird. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

(2) Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Alle Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen.

  • 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

(4) Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Beherbergungsbetriebes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.

(5) Rechnungen des Beherbergungsbetriebes ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(6) Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebes aufrechnen oder mindern.

  • 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebes (No Show)

(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebes zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

(2) Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.

(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder der Ferienwohnung hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer oder der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(4) Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen.

(5) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • 5 Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder der Ferienwohnung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Abs. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist;

ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vorliegt.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  • 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Beherbergungsbetrieb spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • 7 Haftung des Beherbergungsbetriebes

(1) Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebes auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Beherbergungsbetriebes gilt vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer zum Beherbergungsbetrieb zugehörigen Garage oder auf einem zugehörigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Beherbergungsbetriebsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

(4) Weckaufträge werden vom Beherbergungsbetrieb mit größter Sorgfalt ausgeführt.

(5) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

  • 8 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht oder durch unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen bzw. Einrichtungen nicht vorgelegen hat. Dies gilt nicht für Schäden an Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die nicht dem alleinigen Risikobereich des Mieters oder seiner Begleitpersonen unterliegen.
Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf oder entstehen Brände, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Der Mieter ist verpflichtet, die vorgeschriebene Abfalltrennung (Papier, Glas, grüner Punkt, Mischmüll etc.) zu beachten. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Beanstandungen an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz) zu.

 

 

  • 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

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